Modeinstitut Berlin GmbH (Verkäufer)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltung der Bedingungen
1.1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Käufers) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn der Käufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung zur Anwendung der Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter.
1.3
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Versendung der Ware mit Lieferschein.
2.2
Alle Verkäufe werden nur zu festen Preisen abgeschlossen und müssen stets auf bestimmte Mengen, Artikel und Qualitäten lauten.
3 Preise
3.1
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers einschließlich normaler Verpackung und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2
Frachtkosten und etwaige Grenzabgaben gehen zu Lasten des Käufers.
3.3
Referenzmuster werden kostenlos zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Weiteres Mustermaterial im üblichen Umfang wird lediglich zum Preise der bemusterten Ware berechnet. Auf Muster werden Rabatte nicht gewährt.
4 Liefer- und Leistungszeit
4.1
Liefertermine oder -fristen werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
4.2
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbes. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten des Verkäufers eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3
Hält die Behinderung des Verkäufers länger als drei Monate an, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich noch nicht erfüllter Teile vom Vertrag zurückzutreten.
4.4
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5 Gefahrübergang
5.1
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6 Gewährleistung
6.1
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
6.2
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Die Rücknahme von in Gebrauch genommenen, gewaschenen bzw. gereinigten Bekleidungsstücken wird ausgeschlossen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
6.3
Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts und der Ausrüstung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen des Verkäufers, die dem Verkäufer gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers.
7.2
Der Käufer ist verpflichtet, jeden etwaigen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.
8 Zahlung
8.1
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
8.2
Bis zu einem Warenwert der Lieferung von € 200,- ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung per Nachnahme zu fordern.
8.3
Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, erfolgt der Verrechnung von Zahlungseingängen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen. Von entsprechenden Verrechnungen wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich unterrichten.
8.4
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von dem von Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, mindestens Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz im Land des Verkäufers.
8.5
Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte offene Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer kann ferner für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
9 Haftungsbeschränkung
9.1
Soweit zulässig, sind Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung gegen Verkäufer und / oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
10.2
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.